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Erste Hilfe

Ca. 2,8 Millionen Menschen verunfallen laut dem Robert-Koch-Institut jedes Jahr im eigenen zu Hause. Hinzu kommen noch die Unfälle auf der Arbeit oder im Straßenverkehr sowie die Krankheitsfälle. Laut dem deutschen Reanimationsregister dauert die Ankunft des ersten Fahrzeugs des Rettungsdienstes im Schnitt nach der Alarmierung ca. 7 Minuten und 30 Sekunden. In einigen Fällen, z. B. durch Auslastung des Rettungsdienstes oder Witterungseinflüsse, kann sich die Ankunft des Rettungsdienstes jedoch auch weiter verzögern. In dieser Zeit ist ein Patient oft auf die Hilfe von Anwesenden angewiesen. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen, wie beispielsweise dem Herz-Kreislauf-Stillstand, Bewusstlosigkeit oder bei lebensbedrohlichen Blutungen ist die erste Hilfe in den Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überlebenswichtig für den Patienten. Leider wird nur in 50% der Fälle eine Reanimation durch Umstehende eingeleitet, was die Überlebenschancen für den Patienten drastisch mindert.

 

Viele sehen einen Erste Hilfe Kurs als notwendiges Übel.

Aber Warum?

Wir möchten das ändern und die Erste Hilfe Ausbildung interessant und teilnehmerorientiert gestalten. 

Wusstet ihr dass...

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  • in Betrieben ausreichend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen müssen?

    • Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ersthelfer richtet sich nach den Vorgaben aus § 26 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" 

    • Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer.

    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der anwesenden Versicherten in erster Hilfe Aus- und Fortgebildet werden

    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten in erster Hilfe Aus- und Fortgebildet werden.

    • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

    • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

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  • wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt,  daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen können?

    • Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind die geringsten Folgen.

    • Sollte eine Beschäftigte / ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung

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  • betriebliche Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1) müssen?

    • ​Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden "in der Regel" in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist in Ausnahmefällen überschritten werden, lässt die Vorschrift einen gewissen Handlungsspielraum offen. Sollte die Ausbildung oder letzte Fortbildung eines betrieblichen Ersthelfenden länger als zwei Jahre zurückliegen, kann diese Person zunächst weiterhin als Ersthelfende eingesetzt werden. Eine Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

    • Alternativ zu einer Fortbildung kann auch eine Ausbildung für betriebliche Ersthelfer besucht werden.

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  • die Aus- und Fortbildung nach § 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 bei einer von den Unfallversicherern anerkannten Ausbildungseinrichtung in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden muss.

    • Kraft Notfalltraining ist eine ermächtigte Stelle der Unfallversicherungsträger für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Erste Hilfe mit der Kennziffer 8.1443. 

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  • die Ausbildung für betriebliche Ersthelfer zum Erlangen des Führerscheins nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anerkannt ist.

Was kostet die Erste-Hilfe-Schulung?

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Die Erste-Hilfe-Schulung ist für eure Einrichtung kostenlos, wenn…

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  • die Kostenübernahme mit eurem Unfallversicherer geklärt ist (bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (z.B. LUKN/GUVH) sowie der BGN und der BGW muss vor Schulungsbeginn die genehmigte Kostenübernahme vorliegen. Solltet ihr euch nicht sicher sein, findet ihr hier den richtigen Ansprechpartner.

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  • uns am Kurstag die Kostenübernahme (wenn benötigt) und ggf. das Abrechnungsformular des Unfallversicherers ausgehändigt wird.

    • Achtung: Das Abrechnungsformular muss am Schulungstag von einer berechtigten Person gestempelt und unterschrieben werden.

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  • mindestens 12 Teilnehmer am Schulungstag teilnehmen.

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Welche Erste-Hilfe-Schulungen werden von den Unfallversicherern übernommen?

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Von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung werden folgende Schulungen unterschieden

  • Erste Hilfe Ausbildung für betriebliche Ersthelfer

  • Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

  • Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

 

Alle Schulungen umfassen 9 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten.

 

Was ist, wenn die Kosten nicht von den Unfallversicherern übernommen werden?

 

Sollten die Kosten nicht von den Unfallversicherern übernommen werden, berechnen wir 55,- Euro pro Teilnehmer.

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Auf besonderen Wunsch können wir euch ein individuell maßgeschneidertes Notfalltraining anbieten.

Die Kosten werden jedoch nicht von den Unfallversicherern übernommen. 

Checkliste Zur Anmeldung und Abrechnung

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Ist die Kostenübernahme mit Ihrem Unfallversicherer geklärt?​

  • Bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand
    (z.B. LUKN/GUVH oder BS GUV) sowie der BGN und der BGW muss vor Schulungsbeginn die genehmigte Kostenübernahme vorliegen. Wir haben die korrekten Links zur Beantragung hier eingefügt. Einfach auf den Namen der genannten Unfallversicherer klicken, schon kommt ihr zur richtigen Seite.

Liegt (wenn notwendig) die genehmigte Kostenübernahme eures Unfallversicherers vor?

  • Wenn notwendig muss die Kostenübernahme vor Kursbeginn vorliegen. Erfahrungsgemäß werden nachträgliche Anmeldungen nicht genehmigt.

Sind uns die Teilnehmerdaten für den Kurs über unser Anmeldeformular spätestens 5 Tage vor dem Kurs  per Mail übermittelt worden?

  • Unser Anmeldeformular findet ihr hier.

Liegt das Abrechnungsformular der Unfallversicherer vor?

  • Eine ausfüllbare aktuelle Version der DGUV findet ihr hier. Hier müssen alle grünen Felder vom Auftraggeber ausgefüllt werden. Die gelben füllen wir aus. Am Kurstag müssen dann alle anwesenden Teilnehmer selbst unterschreiben.

  • Sofern ihr bei LUKN/GUVH, BS GUV, BGN oder BGW versichert seit, bekommt ihr ein von eurem Versicherer ein separates Abrechnungsformular.

  • Das Abrechnungsformular muss Tag des Kurses von einer berechtigten Person abgestempelt und unterschrieben werden. Daher muss der Stempel und eine berechtigte Person am Kurstag verfügbar sein!

Nur so können wir den Kurs direkt mit den Unfallversicherern abrechnen !

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