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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Belehrung über das Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

 

1. Einleitung

Für alle von uns angebotenen Schulungsarten gelten einzig unsere folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) .


Es gelten keine entgegenstehenden, anderen oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen von Vertragspartnern oder Schulungsteilnehmern. Nebenabreden oder Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt entweder durch die Anmeldung des Teilnehmers zu einer unserer Schulungen oder durch eine Vereinbarung über einer Schulung zwischen Kraft Notfalltraining und dem Vertragspartner zustande.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags.

 

3. Schulungsteilnehmer

Die Namen sowie die Geburtsdaten der Schulungsteilnehmer sind Kraft Notfalltraining mindestens 5 Tage vor dem gebuchten Schulungstermin über das bereitgestellte Buchungsformular mitzuteilen.

Als Mindestteilnehmerzahl gilt die Anzahl der zu einer Schulung angemeldeten Personen. Die Mindestteilnehmerzahl kann dabei 12 Personen pro Lehrgang nicht unterschreiten.

Wird die Mindestteilnehmerzahl bei vereinbarten Lehrgängen nicht erreicht, bezahlt der Vertragspartner den Teilnahmebeitrag für die fehlenden Personen. Ein Anspruch zur Teilnahme an einer Schulung zu einem späteren Zeitpunkt besteht für die fehlenden Teilnehmer dadurch nicht. Bei einer Überschreitung der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl können die überzähligen Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Ein Anspruch zur Teilnahme an einem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt besteht dadurch für die überzähligen Teilnehmer nicht. Nimmt ein angemeldeter Lehrgangsteilnehmer nicht am Lehrgang teil, entbindet dieses den Teilnehmer nicht von der Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Anspruch zur Teilnahme an einem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt besteht dadurch nicht.

 

4. Stornierung von Schulungen oder der Teilnahme an einer Schulung / Änderung eines Schulungstermins

Schulungen können bis 15 Tage vor dem Lehrgangstermin kostenlos storniert oder der Termin geändert werden.

Bei einer Stornierung oder Terminänderung 14 bis 10 Tage vor dem Lehrgangstermin werden dem Vertragspartner 25 % der Schulungskosten berechnet. Hierbei wird die Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern als Grundlage der Berechnung verwendet. Bei einer Stornierung oder Terminänderung 10 bis 5 Tage vor dem Lehrgangstermin werden dem Vertragspartner
50 % der Lehrgangskosten berechnet (Berechnungsgrundlage ist die Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern). Bei einer Stornierung oder Terminänderung 4 Tage vor Lehrgangstermin bis zum Tag der Schulung werden dem Vertragspartner die Lehrgangskosten voll anhand der angemeldeten Teilnehmer berechnet. Maßgeblich für Stornierungen oder Terminänderungen bei mehrtägigen Schulungen ist immer der erste Tag der Schulung. Die Stornierung einer Schulung oder die Stornierung der Teilnahme an einer Schulung sowie die Anfrage für Terminänderungen bedürfen der Schriftform. Die Änderung eines Lehrgangstermins bedarf der Zustimmung von Kraft Notfalltraining. Kann kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden gilt die Schulung als vom Vertragspartner storniert.

 

5. Schulungsräume bei Inhouseschulungen

Für eine Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung in den Räumlichkeiten des Vertragspartners, muss ein in Form, Hygiene und Ausstattung geeigneter Schulungsraum zur Verfügung stehen. Dieser Schulungsraum muss Kraft Notfalltraining von 30 Minuten vor Schulungsbeginn, bis 30 Minuten nach Schulungsende zur Verfügung stehen.

Der Schulungsraum muss neben einer Mindestgröße von mindestens 50 Quadratmetern Grundfläche (bei weniger als 20 Teilnehmern mindestens 2 m² pro Teilnehmer und mindestens 10 m² für die Lehrkraft – jedoch darf eine verfügbare Grundfläche von 20 m² nicht unterschritten werden) sowie die Voraussetzungen aus der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.

Sollte ein geeigneter Schulungsraum zum 30 Minuten vor Schulungsbeginn nicht zur Verfügung stehen, kann der Kurs u.a. aufgrund der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV 304-001) nicht stattfinden und wird weiterhin wie eine Stornierung am Tag des Lehrgangs behandelt.

Weiterhin ist dem Dozenten oder der Dozentin eine Parkmöglichkeit für den gesamten Zeitraum der Schulung (sowie je 40 Minuten vor und nach der Schulung) auf dem Einrichtungs- oder Firmengelände unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Hierbei muss eine Durchfahrtshöhe von 2 Metern beachtet werden.

 

6. Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder Unfallversicherungsverbänden

Die Verantwortung für die Sicherstellung der Kostenübernahme durch Unfallversicherer oder andere Kostenträger liegt alleinig beim Vertragspartner. Lehnt ein Unfallversicherer oder anderer Kostenträger die Übernahme der Schulungskosten/Teilnehmerkosten ab, übernimmt der Vertragspartner die nicht übernommenen Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro. Dies gilt auch bei nachträglicher oder anteiliger Ablehnung der Kostenübernahme durch Unfallversicherer oder andere Kostenträger.

 

7. Haftung

Die Schulungsinhalte werden sorgfältig ausgewählt und werden fortlaufend aktualisiert. Die Vorgaben der Unfallversicherer werden hierbei berücksichtigt.


Die Inhalte entsprechen den zur Zeit gültigen Lehraussagen von European Resucitation Council, der Bundesärztekammer sowie den Fachverbänden. Für Personen- und /oder Sachschäden, welche durch Anwendung oder Weitergabe der in unseren Schulungen vermittelten Inhalte verursacht werden übernehmen wir keine Haftung.


Die Teilnahme an unseren Schulungen und die Teilnahme an den Übungen in den Schulungen erfolgt stets auf eigene Gefahr.


Kraft Notfalltraining haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei ihren Veranstaltungen, Kursen oder Schulungen entstehen.


In Fällen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Verkehrsbehinderungen, Demonstrationen, defekten eines Verkehrsmittels, also außergewöhnlichen Ereignissen, welche Kraft Notfalltraining nicht zu vertreten hat, sind wir für den Zeitraum der Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden.

Dies gilt ausdrücklich auch bei Krankheit oder Ausfall eines Dozenten / einer Dozentin. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Lehrgangskosten erstattet.


Alternativ kann auch ein neuer Schulungstermin vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen Kraft Notfalltraining sind, egal aus welchem Grund, ausgeschlossen.

 

8. Widerrufsrecht

Verbraucher, die einen Vertrag zu rein privaten Zwecken schließen, der Vertrag also weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht findet entsprechend § 312 g 9. BGB keine Anwendung bei Dienstleistungen (Lehrgängen / Kursplätzen), die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums von uns zu erbringen sind.

Der Widerruf ist zu richten an:

Kraft Notfalltraining

Knuttenbrink 4


37586 Dassel.


E-mail: Info@Kraft-Notfalltraining.de

 

9. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits erbrachten Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähret werden, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertragliche Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für die mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.

 

10. Datenschutz

Mit der freiwilligen Angabe von personenbezogenen Daten , erlaubt der Vertragspartner / Teilnehmer ausdrücklich, die Speicherung der personenbezogenen Daten, wenn sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen und die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten für innerbetriebliche Zwecke.


Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen Rechnung getragen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Nutzung , Speicherung und Weitergabe der ihm in unseren Lehrgängen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Unsere Datenschutzerklärung liegt auch in den Schulungen zur Einsichtnahme durch TeilnehmerInnen aus.

 

11. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Stand 01.12.2025

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